Italien hat ab 2025–2026 wichtige Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada) eingeführt. Hier sind alle aktualisierten Regeln.
- Höchstgeschwindigkeit
- 20 km/h (6 km/h in Fußgängerzonen)
- Mindestalter
- 14 Jahre
- Helm
- Pflicht für alle
- Haftpflichtversicherung
- Pflicht ab dem 16. Juli 2026
Die wichtigsten Regeln
| Thema | Regel |
|---|---|
| Höchstgeschwindigkeit | 20 km/h (6 km/h in Fußgängerzonen, sofern die Gemeinde sie zulässt) |
| Mindestalter | 14 Jahre |
| Helm | Pflicht für alle (Norm UNI EN 1078 oder UNI EN 1080). Bußgeld: 50–250 € |
| Versicherung | Pflicht ab dem 16. Juli 2026 (Haftpflicht). Bußgeld: 100–400 € |
| Kennzeichen (contrassegno) | Pflicht ab dem 16. Mai 2026 — nicht ablösbarer Aufkleber am hinteren Schutzblech oder an der Lenksäule. Bußgeld: 100–400 € |
| Führerschein | Nicht erforderlich |
| Leistung | Max. 500 W |
| Mitfahrer und Ladung | Verboten: Personen, Tiere oder Gegenstände mitnehmen, ziehen oder sich ziehen lassen |
| Alkohol und Drogen | Es gelten die Regeln der italienischen Straßenverkehrsordnung (Art. 186 und 187) |
| Veränderungen | Manipulation des Rollers (Geschwindigkeit oder Leistung) verboten: Einziehung des Fahrzeugs |
Wo darf man fahren?
- Innerstädtische Straßen mit Tempolimit von höchstens 50 km/h
- Radweg (Pflicht, sofern vorhanden)
- Gehweg verboten
- Außerörtliche Straßen verboten
Pflichtausstattung
- Licht vorne und hinten
- Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) und Bremslicht
- Bremsen an beiden Rädern
- Akustisches Signal (Klingel)
- Nachts oder bei schlechter Sicht: Warnweste oder reflektierende Hosenträger
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